Tenor
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 16. Oktober 2015 verkündete Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: bis 45.000 €
Ellenberger Joeres Grüneberg
Maihold Menges
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