vorgehend OLG München, 18. Juni 2014, 19 U 4135/13
vorgehend LG München I, 12. September 2013, 3 O 4351/13
vorgehend LG München I, 12. September 2013, 3 O 4351/13
Tenor
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Juni 2014 wird auf ihre Kosten verworfen, weil der Wert der von den Klägern mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO). Die Kläger sind der Berechnung im Senatsbeschluss vom 2. Juni 2015, mit dem der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf bis zu 19.500 € festgesetzt worden ist, nicht entgegengetreten.
Ellenberger Grüneberg Maihold
Menges Derstadt
Permalink
-
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
https://www.juris.de/perma?d=JURE150012012