Tenor
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 17. Februar 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 7.000 €
Wiechers Ellenberger Maihold
Matthias Pamp
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