Darlehensvertrag: Vereinbarung einer Ablösungsentschädigung nach vorzeitiger Vertragskündigung
Orientierungssatz
Haben die Parteien eines Darlehensvertrags nach dessen vorzeitiger Kündigung die Zahlung einer Ablösungsentschädigung vereinbart, beinhaltet dies den Verzicht auf die anteilige Rückzahlung des Disagios.


Vergleiche AG Dortmund, 7. März 1995, 125 C 17268/94

Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. September 1992 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Parteien hätten sich auf den Verbleib des Disagios bei der Beklagten nachträglich geeinigt, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. In die Kalkulation der von den Parteien frei vereinbarten Ablösungsentschädigung war angesichts des mit der Kreditaufnahme eingetretenen erheblichen Zinsrückgangs der nicht verbrauchte Teil des Disagios erkennbar einbezogen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 66.733,33 DM
Schimansky
Dr. Siol
Dr. Bungeroth
Nobbe
Dr. van Gelder
Permalink
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