vorgehend LG Chemnitz, 30. Juni 2008, 7 O 1273/07
vorgehend OLG Dresden 8. Zivilsenat, 24. Juli 2009, 8 U 1240/08
vorgehend OLG Dresden 8. Zivilsenat, 24. Juli 2009, 8 U 1240/08
Tenor
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Juli 2009 aufgehoben und das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 30. Juni 2008 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.575 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem 29. Juni 2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren beträgt 20.575 €.
Von Rechts wegen
Wiechers Joeres Mayen
Ellenberger Matthias
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