Ein 70-jähriger kaukasischer männlicher Patient stellte sich im November 2017 erstmals in der Abteilung für Operative Zahnmedizin, Parodontologie und Endodontologie zur routinemäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung vor. Er war schmerzfrei, hatte keine Vorgeschichte von Traumata im kraniofazialen Bereich und befand sich ansonsten in einem guten bis sehr guten Gesundheitszustand (American Society of Anesthesiologists Physical Status Classification (ASA) []). Im Rahmen der Untersuchung wurden radiographische Bisswangenbilder der linken und rechten Seite sowie eine Panorama-Röntgenaufnahme (Sirona Orthophos SL 3D, Dentsply Sirona Deutschland, Bensheim, Deutschland) angefertigt. Das Bild wurde mit der Software Sirona SIDEXIS 4 (Dentsply Sirona, Charlotte, NC, USA) bearbeitet. Neben dem zahnärztlich endodontisch behandelten Zahn 16 und dem zusätzlich wurzelspitzenresezierten Zahn 26, zeigte sich auf den Röntgenaufnahmen eine kreisförmige Transluzenz mit einer Querschnittsabmessung von etwa 15 bis 20 mm apikal zum Zahn 36. Die Transluzenz erschien homogen, fest, unilocular und mit Kontakt zur mesialen Wurzel des Zahns 36. Die extraorale Untersuchung war unauffällig. Während der folgenden Besprechung des radiologischen Befundes berichtete der Patient, dass sein früherer langjähriger Familienzahnarzt diesen Befund bereits vor zehn Jahren angesprochen habe. Da er diesen osteolytischen Prozess für eine aneurysmatische Knochenschwellung hielt, teilte er dem Patienten mit, dass keine Behandlung erforderlich sei. Um Einzelheiten über das Fortschreiten und Wachstum des damals noch unbekannten osteolytischen Prozesses zu erhalten, bat er den Patienten, alte Panorama-Röntgenbilder vom Familienzahnarzt vorzulegen. Bei diesem Termin wurde die Sensibilität des Nervus mentalis mittels Diskriminierung zwischen spitzer und stumpfer und mittels Zwei-Punkte-Diskriminierung getestet. Der Patient konnte die angewandten Reize zu 100 % korrekt identifizieren. Die Pulp-Sensibilität der Zähne 34, 35, 36, 37 und 38 wurde ebenfalls getestet und für die getesteten Zähne positiv bewertet. Tatsächlich legte der Patient bei dem zweiten Termin eine Panorama-Röntgenaufnahme aus dem Jahr 2011 vor. Hier sah der osteolytische Prozess insgesamt kleiner aus, und interessanterweise schien die mesialen Wurzel von Zahn 36 nicht in Kontakt mit ihm zu sein (Abb. b). Neben den zweidimensionalen Röntgenbildern wurde ein 5 x 8 cm großer Kegelstrahl-Computertomographie-Scan (CBCT, PaX-i3D, Orangedental & Co. KG, Biberach, Deutschland) der linken Unterkieferhälfte angefertigt, der wichtige Details über die topographische Beziehung der radiographischen Läsion und anderer anatomischer Strukturen, wie z. B. des inferioren Alveolarnervs, lieferte. Im Bereich des Interesses zeigte der CBCT eine homogene, uniloculäre, transluzente Läsion mit dünnem sklerotischen Rand, der nicht unterbrochen war. Die Größe der intraossären Läsion betrug 16 x 12,5 x 10 mm. Die Kontinuität des Unterkiefers schien nicht perforiert zu sein. Der inferioren Alveolarnerv konnte nicht innerhalb der Läsion erkannt werden. Der kranialen Rand der Läsion war direkt mit der mesialen Wurzel des Zahns 36 in Kontakt, während die distale Wurzel eine knöcherne Bedeckung von etwa 0,5 mm zu haben schien. Das mentale Foramen lag direkt vor der Grenze der Läsion. Zu diesem Zeitpunkt war die wahrscheinlichste Diagnose eine infizierte Wurzelzyste, die von der mesialen Wurzel des Zahns 36 ausging. Differentialdiagnosen wie z. B. eine solitäre Knochenzyste, ein zystisches Ameloblastom oder ein Hämangiom mussten ebenfalls diskutiert werden. Auf Grundlage der aktuellen CBCT wurde die Entscheidung getroffen, vorsorglich eine chirurgische Gewebeprobe zu entnehmen, um eine eindeutige histopathologisch verifizierte Diagnose zu erhalten. Aufgrund der engen Lageverbindung der intraossären Läsion und der Wurzeln von Zahn 36 mit dem daraus resultierenden hohen Risiko einer Devitalisierung dieses Zahnes wurde vor dem chirurgischen Eingriff eine endodontische Behandlung durchgeführt. Eine präoperative endodontische Behandlung bietet die Möglichkeit, während des chirurgischen Eingriffs potenziell extrudiertes Versiegelungs- oder Füllmaterial zu entfernen, das den unteren Alveolarnerv irritieren könnte. Dadurch konnte ein zweiter chirurgischer Eingriff vermieden werden. Die Patientin akzeptierte die empfohlene Therapie und es wurde eine mündliche und schriftliche Einwilligung für den endodontisch-chirurgischen Eingriff eingeholt.